- Schäden, die bereits vor Vertragsabschluss bestanden
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- Geräte die vom Hersteller nicht explizit als Gewerbegerät ausgewiesen werden
- Schäden, die die Funktion der Sache nicht beeinträchtigen (z. B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)
- Schäden, die unter die Garantie des Herstellers oder die Gewährleistung des Händlers fallen
- Geräte mit einem Kaufpreis über 10.000 EUR
- Smartphones mit einem Kaufpreis über 2.500 EUR
- Drohnen mit einer Spannweite/Durchmesser über 1 m und/oder einem Gewicht über 250 g
Mehr dazu finden Sie in unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.